Besondere Geschäftsbedingungen für BRAIN FOR BUSINESS® Lizenzpartnerschaft (BGB für Lizenzpartner)
Stand: Februar 2026
Präambel
Diese Besonderen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der
AFAN Solutions GmbH
(im Folgenden „Anbieter“)
und dem im jeweiligen Vertrag bezeichneten Lizenzpartner.
Lizenzpartner im Sinne dieser Vereinbarung können ausschließlich Unternehmerinnen und Unternehmer sein.
Die BGB für Lizenzpartner gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie den Allgemeinen Nutzungs- und Urheberrechtsbedingungen (ANUB) des Anbieters. Im Falle eines Widerspruchs gehen die Regelungen dieser BGB den AGB und den ANUB vor. Die vollständigen Anbieterangaben ergeben sich aus dem Impressum des Anbieters.
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Einräumung besonderer Nutzungs- und Verwertungsrechte im Rahmen der BRAIN FOR BUSINESS® Lizenzpartnerschaft.
Der Anbieter tritt als Wissensvermittler und Berater auf. Ein Arbeits-, Gesellschafts-, Franchise- oder Vertretungsverhältnis wird durch diese Vereinbarung nicht begründet.
§ 1 Gegenstand der Lizenzpartnerschaft
(1) Gegenstand dieser Besonderen Geschäftsbedingungen ist die Einräumung besonderer Nutzungsrechte im Rahmen der BRAIN FOR BUSINESS® Lizenzpartnerschaft. Der Anbieter gestattet dem Lizenzpartner, ausgewählte Inhalte, Medien, Konzepte und Kennzeichen des Programms BRAIN FOR BUSINESS® im eigenen beruflichen Kontext nach Maßgabe dieser BGB zu nutzen.
(2) Die Lizenzpartnerschaft berechtigt den Lizenzpartner, die vom Anbieter ausdrücklich freigegebenen Inhalte zur Unterstützung eigener Trainings-, Coaching- und Beratungsleistungen einzusetzen. Eine Nutzung als eigenständiges Produkt oder als Ersatz eigener Leistungen ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(3) Die Lizenzpartnerschaft begründet keine Exklusivität. Der Anbieter ist berechtigt, vergleichbare oder identische Inhalte auch anderen Lizenzpartnern oder Dritten zur Verfügung zu stellen.
(4) Durch diese Vereinbarung wird kein Arbeits-, Gesellschafts-, Franchise-, Handelsvertreter- oder Vertretungsverhältnis begründet. Der Lizenzpartner handelt jederzeit eigenverantwortlich und auf eigenes wirtschaftliches Risiko.
§ 1a Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Besonderen Geschäftsbedingungen gelten folgende Begriffe:
a) Lizenzpartner
ist eine Unternehmerin oder ein Unternehmer, dem vom Anbieter im Rahmen dieser BGB besondere Nutzungsrechte an Inhalten des Programms BRAIN FOR BUSINESS® eingeräumt werden.
b) Lizenzinhalte
sind ausschließlich die vom Anbieter im Rahmen der Lizenzpartnerschaft zur Verfügung gestellten Inhalte, insbesondere Videos, Audiodateien, Präsentationen, PDFs, Screenshots, Logos, Markenbezeichnungen und begleitende Materialien.
c) Programm BRAIN FOR BUSINESS®
bezeichnet das vom Anbieter entwickelte Weiterbildungs- und Wissensprogramm einschließlich seiner Module, Lerneinheiten und begleitenden Materialien.
d) ANUB
sind die Allgemeinen Nutzungs- und Urheberrechtsbedingungen des Anbieters in ihrer jeweils gültigen Fassung.
§ 2 Umfang der Lizenz
(1) Der Anbieter räumt dem Lizenzpartner ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Dauer des Lizenzvertrages beschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen der Lizenzpartnerschaft zur Verfügung gestellten Lizenzinhalten ein.
(2) Das Nutzungsrecht ist ausschließlich auf den eigenen beruflichen Einsatz des Lizenzpartners beschränkt. Dieser kann insbesondere im Rahmen von Trainings-, Coaching-, Beratungs-, Entwicklungs-, Organisations-, Personal-, Führungs-, Gesundheits- oder vergleichbaren Maßnahmen erfolgen, unabhängig davon, ob der Lizenzpartner als Einzelunternehmer, Unternehmen oder Organisation handelt.
Die Nutzung kann sowohl gegenüber externen Dritten als auch intern gegenüber Mitarbeitenden oder Organisationseinheiten des Lizenzpartners erfolgen, sofern dies im Rahmen der beruflichen Tätigkeit des Lizenzpartners geschieht.
(2a) Die Lizenzpartnerschaft ist personenbezogen. Das eingeräumte Nutzungsrecht gilt ausschließlich für eine namentlich benannte natürliche Person.
Handelt es sich beim Lizenzpartner um ein Unternehmen oder eine Organisation, ist die Nutzung der Lizenzinhalte ausschließlich dieser benannten Person gestattet.
Sollen mehrere Personen Lizenzinhalte nutzen, ist für jede weitere Person eine separate Lizenzpartnerschaft erforderlich.
(3) Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte, eine Unterlizenzierung oder eine sonstige Weitergabe der Lizenzrechte ist ausgeschlossen.
(4) Der Lizenzpartner erwirbt kein Eigentum an den Lizenzinhalten. Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und Markenrechte verbleiben beim Anbieter oder den jeweiligen Rechteinhabern.
§ 2a Umfang der bereitgestellten Lizenzinhalte
(5) Der Anbieter stellt dem Lizenzpartner für die Dauer der Lizenzpartnerschaft insbesondere folgende Lizenzinhalte zur Verfügung:
a) Videodateien der Lerneinheiten des Programms BRAIN FOR BUSINESS® in digitaler Form (4K) zur Einbindung in eigene Präsentationen,
b) Streaming-Links zu den Videos zur Nutzung im Rahmen eigener Angebote,
c) sämtliche Lerneinheiten als Hörbuch ausschließlich zur eigenen Nutzung des Lizenzpartners,
d) eine Übersicht aller 48 Lerneinheiten (Videos),
e) ein eBook aller 12 Kapitel als PDF,
f) über 750 vom Anbieter zur Verfügung gestellte Screenshots aus den Erklärfilmen,
g) das Logo »Certified BRAIN FOR BUSINESS® Partner« zur Nutzung im Rahmen der vertraglich erlaubten Kommunikation,
h) optional ein gedrucktes Hardcoverbuch gegen gesonderte Berechnung.
(6a) Der Lizenzpartner erhält im Rahmen der Lizenzpartnerschaft ein Nutzungsrecht am sogenannten 5iol-Test (5 impacts of leadership).
Der 5iol-Test basiert auf einem gemeinsamen Konzept von Uli Funke und Prof. Dr. Bruno Haller und wird als eigenständige Leistung von der Haller Diagnostics AG, Oberdorfstrasse 3, 8505 Dettighofen/Pfyn, Schweiz, erbracht.
(6b) Handelt es sich beim Lizenzpartner um ein Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden, ist für die Nutzung des 5iol-Tests eine gesonderte Vereinbarung mit der Haller Diagnostics AG erforderlich.
Diese gesonderte Vereinbarung kann zusätzliche Kosten verursachen und liegt außerhalb des Leistungs- und Verantwortungsbereichs der AFAN Solutions GmbH.
Die AFAN Solutions GmbH hat keinen Einfluss auf Inhalt, Umfang, Konditionen oder Preisgestaltung dieser Vereinbarung.
(7) Für die Einrichtung eines individuellen Zugangs zum Fragebogen erhebt die Haller Diagnostics AG eine einmalige Einrichtungsgebühr in Höhe von 100,00 CHF netto.
Diese Gebühr ist nicht Bestandteil der Leistungen des Anbieters und wird nicht vom Anbieter vereinnahmt.
(8) Der Anbieter hat keinen Einfluss auf Inhalt, Umfang, technische Verfügbarkeit oder Durchführung des 5iol-Tests und übernimmt hierfür keine Haftung.
Ansprüche im Zusammenhang mit dem 5iol-Test sind ausschließlich gegenüber der Haller Diagnostics AG geltend zu machen.
(9) Der konkrete Umfang der jeweils bereitgestellten Lizenzinhalte kann aus sachlichen oder technischen Gründen angepasst werden, sofern der Gesamtcharakter der Lizenzpartnerschaft hiervon unberührt bleibt.
§ 2b Nutzungsrahmen
(10) Der Lizenzpartner ist berechtigt, die Lizenzinhalte im Rahmen eigener beruflicher Leistungen
a) in Trainings, Workshops, Coachings, Beratungen oder vergleichbaren Formaten einzusetzen,
b) live vor Ort oder online zu nutzen,
c) innerhalb eines geschlossenen, zugangsbeschränkten Mitgliederbereichs bereitzustellen, sofern der Zugang ausschließlich Teilnehmenden der eigenen Leistungen des Lizenzpartners vorbehalten ist.
(11) Die Nutzung audiovisueller Inhalte (Videos der Lerneinheiten) ist in ihrem Umfang begrenzt.
Pro Veranstaltung, Trainingseinheit, Workshop oder vergleichbarem Format dürfen höchstens drei unterschiedliche Videos, entsprechend drei vollständigen Lerneinheiten, aus dem Programm BRAIN FOR BUSINESS® eingesetzt werden.
(12) Ein Video, entsprechend einer Lerneinheit, darf vollständig gezeigt werden. Eine mehrfache vollständige Wiedergabe desselben Videos innerhalb eines Formats ist unzulässig. Die Nutzung hat stets punktuell, unterstützend und didaktisch eingebettet zu erfolgen.
(13) Nicht zulässig ist insbesondere
a) das Abspielen einer größeren Anzahl von Videos (Lerneinheiten) in einem einzelnen Format oder Termin,
b) die Aneinanderreihung mehrerer Videos (Lerneinheiten), um dadurch ein vollständiges oder nahezu vollständiges Kapitel des Programms zu ersetzen,
c) die Nutzung der Videos als Hauptbestandteil oder alleinige Leistung des Angebots.
(14) Die Nutzung der Lizenzinhalte ist stets unterstützend und nicht ersetzend für die eigene Leistung des Lizenzpartners zu gestalten.
(15) Eine serielle oder systematische Nutzung der Videos (Lerneinheiten) über mehrere aufeinanderfolgende Termine hinweg, die in ihrer Gesamtheit einer vollständigen oder nahezu vollständigen Durchführung eines Kapitels oder des Programms entspricht, ist unzulässig.
§ 3 Voraussetzungen
(1) Voraussetzung für den Abschluss einer Lizenzpartnerschaft ist
a) der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung BRAIN FOR BUSINESS® mit Zertifizierung zum Practitioner in Applied Neuroscience, einschließlich der erfolgreich bestandenen Prüfung, oder
b) der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung NEURO IMPACT COACH®, einschließlich der Zertifizierung zum Practitioner in Applied Neuroscience und der erfolgreich bestandenen Prüfung.
(2) Ebenfalls zur Lizenzpartnerschaft berechtigt sind Personen, die den CAS Brain Power for Business des ikf Luzern erfolgreich abgeschlossen haben. Ein zusätzliches Upgrade oder eine weitere Prüfung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
(3) Personen, die erfolgreich an dem up/SKILL Neuro Kurs des Institut für Persönlichkeit in Köln teilgenommen haben, können Lizenzpartner werden, sofern sie zusätzlich ein kostenpflichtiges Upgrade auf die Zertifizierung zum Practitioner in Applied Neuroscience absolvieren und die zugehörige Prüfung erfolgreich bestehen.
(4) Der Lizenzpartner verpflichtet sich, die im Rahmen der Lizenzpartnerschaft eingeräumten Nutzungsrechte fachlich verantwortungsvoll, qualitätsgesichert und im Einklang mit den inhaltlichen Grundsätzen des Programms BRAIN FOR BUSINESS® einzusetzen.
(5) Der Anbieter behält sich vor, den Abschluss oder die Fortführung einer Lizenzpartnerschaft abzulehnen oder zu beenden, wenn
a) die Voraussetzungen nach den Absätzen (1) bis (3) nicht (mehr) erfüllt sind,
b) der Lizenzpartner gegen diese BGB, die ANUB oder die AGB des Anbieters verstößt oder
c) der Lizenzpartner die Inhalte in einer Weise nutzt, die dem Ansehen, der Qualität oder der inhaltlichen Integrität des Programms BRAIN FOR BUSINESS® schadet.
(6) Fällt eine der Voraussetzungen nach den Absätzen (1) bis (3) nachträglich weg oder wird dem Anbieter ein entsprechender Verstoß bekannt, ist der Anbieter berechtigt, die Lizenzpartnerschaft mit sofortiger Wirkung zu beenden. Das Recht zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 4 Laufzeit und Vergütung
(1) Der Anbieter berechnet dem Lizenzpartner für die Nutzung der Lizenzinhalte eine Lizenzgebühr in Höhe von 29,00 Euro pro Monat zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Die Mindestlaufzeit der Lizenzpartnerschaft beträgt 12 Monate.
(2) Der Lizenzpartner kann wählen, ob die Lizenzgebühr
a) monatlich in Höhe von 29,00 Euro zzgl. MwSt. oder
b) jährlich in Höhe von 319,00 Euro zzgl. MwSt. (entspricht einem Gratismonat)
entrichtet wird.
(3) Abweichend von Absatz (1) gilt Folgendes:
Im Falle einer Paketbuchung gemäß § 4a Absatz (5) teilt der Lizenzpartner dem Anbieter in Textform (z. B. per E-Mail) mit, zu welchem Zeitpunkt die Laufzeit der Lizenzpartnerschaft beginnen soll.
Der späteste Beginn der Laufzeit ist in diesem Fall 12 Wochen nach Buchung.
In allen übrigen Fällen beginnt die Laufzeit der Lizenzpartnerschaft mit Vertragsschluss, sofern kein abweichender Beginn ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 4a Qualifikationsvoraussetzung und Paketbuchung
(4) Voraussetzung für die aktive Nutzung der Lizenzrechte ist das Vorliegen der in § 3 geregelten Qualifikation.
(5) Personen, die Lizenzpartner werden möchten, die erforderliche Qualifikation nach § 3 jedoch noch nicht erfüllen, können die Lizenzpartnerschaft in Verbindung mit der Weiterbildung BRAIN FOR BUSINESS® einschließlich Prüfung und Zertifizierung zum Practitioner in Applied Neuroscience als vergünstigtes Paket buchen.
(6) Für Lizenzpartner gilt für die Weiterbildung BRAIN FOR BUSINESS® einschließlich Prüfung ein Sonderpreis in Höhe von 840,00 Euro zzgl. MwSt., was einem Nachlass von 30 % gegenüber dem regulären Preis entspricht.
(7) Für ehemalige Teilnehmende des up/SKILL Neuro Kurses des Institut für Persönlichkeit in Köln gilt für das erforderliche Upgrade ein Sonderpreis in Höhe von 99,00 Euro zzgl. MwSt., sofern die Zertifizierung zum Practitioner in Applied Neuroscience einschließlich Prüfung absolviert wird.
(8) Personen, die den CAS Brain Power for Business des ikf Luzern erfolgreich abgeschlossen haben, erfüllen die Qualifikationsvoraussetzung gemäß § 3 ohne weitere Auflagen.
(9) Bis zum erfolgreichen Abschluss der erforderlichen Qualifikation ist der Lizenzpartner nicht berechtigt, die Lizenzinhalte im Sinne dieser BGB zu nutzen. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Lizenzgebühren besteht in diesem Fall nicht.
§ 4b Anpassung der Vergütung
(10) Der Anbieter ist berechtigt, die Lizenzgebühr nach Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit aufgrund von Kostensteigerungen oder Leistungserweiterungen anzupassen.
(11) Über eine solche Anpassung wird der Lizenzpartner rechtzeitig im Voraus informiert.
Erklärt sich der Lizenzpartner mit der Anpassung nicht einverstanden, ist er berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des laufenden Bezugszeitraums zu kündigen.
§ 5 Kündigung
(1) Wird die Lizenzpartnerschaft nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sie sich automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit.
(2) Die Lizenzpartnerschaft kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform (z. B. per E-Mail) gekündigt werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung beim jeweiligen Vertragspartner.
§ 5a Außerordentliche Kündigung
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) der Lizenzpartner gegen diese BGB, die AGB oder die ANUB des Anbieters verstößt,
b) der Lizenzpartner Lizenzinhalte entgegen den vertraglichen Vereinbarungen nutzt oder an Dritte weitergibt,
c) die Voraussetzungen der Lizenzpartnerschaft gemäß § 3 nicht (mehr) vorliegen,
d) der Lizenzpartner das Ansehen, die Marke oder die inhaltliche Integrität des Programms BRAIN FOR BUSINESS® oder der Akademie für angewandte Neurowissenschaft A|F|A|N erheblich beeinträchtigt.
(5) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Anbieter endet das Nutzungsrecht mit Zugang der Kündigung. Bereits gezahlte Lizenzgebühren werden nicht erstattet.
§ 5b Rechtsfolgen der Beendigung
(6) Mit Beendigung der Lizenzpartnerschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen sämtliche Nutzungsrechte an den Lizenzinhalten.
(7) Der Lizenzpartner ist verpflichtet,
a) die Nutzung der Lizenzinhalte unverzüglich einzustellen,
b) bereitgestellte Materialien nicht weiter zu verwenden,
c) den Zugang zu geschlossenen Bereichen oder Systemen des Anbieters nicht weiter zu nutzen.
(8) Eine fortgesetzte Nutzung nach Beendigung der Lizenzpartnerschaft stellt eine unberechtigte Nutzung dar und kann rechtliche Schritte nach sich ziehen.
§ 6 Empfehlungsmarketing
(1) Kommt durch die aktive Empfehlung des Lizenzpartners eine Buchung eines kostenpflichtigen Angebots des Anbieters zustande, erhält der Lizenzpartner eine Provision in Höhe von 30 % des Nettoumsatzes, sofern in diesem Paragraphen nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Der Provisionsanspruch entsteht erst nach vollständigem Zahlungseingang beim Anbieter sowie nach Ablauf einer etwaigen gesetzlichen Widerrufsfrist. Maßgeblich ist der finale Zahlungseingang.
(3) Der Anbieter informiert den Lizenzpartner über einen entstandenen Provisionsanspruch per E-Mail an die vom Lizenzpartner angegebene E-Mail-Adresse.
§ 6a Identifikation der Empfehlung
(4) Für Empfehlungen erhält der Lizenzpartner einen individuellen Gutscheincode, über den er als Empfehlungsgeber identifiziert wird.
(5) Ein Provisionsanspruch besteht nur, wenn die Buchung unter Verwendung dieses Gutscheincodes erfolgt. Für Buchungen ohne Gutscheincode kann der Anbieter eine Zuordnung nicht sicherstellen; ein Anspruch auf Provision besteht in diesem Fall nicht.
§ 6b Unternehmenskunden / Lifetime-Provision
(6) Kommt durch die Empfehlung des Lizenzpartners ein Vertragsabschluss mit einem Unternehmen zustande, der einer größeren Anzahl von Mitarbeitenden den Zugang zum Programm BRAIN FOR BUSINESS® ermöglicht (z. B. Gruppenzugänge, unternehmensinterne Akademien oder vergleichbare Modelle), erhält der Lizenzpartner eine Provision in Höhe von 15 % des Nettoumsatzes, ausschließlich bezogen auf die Nutzung des Programms BRAIN FOR BUSINESS®.
Leistungen des Anbieters, die nicht Bestandteil von BRAIN FOR BUSINESS® sind, insbesondere individuelle Beratungs-, Coaching-, Trainings- oder Entwicklungsleistungen der A|F|A|N oder von mit ihr verbundenen Personen oder Unternehmen, sind nicht provisionsfähig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(7) Die Provision nach Absatz (6) wird lifetime gewährt, das heißt für die Dauer, in der das empfohlene Unternehmen Zahlungen an den Anbieter leistet. Maßgeblich ist jeweils der tatsächliche Zahlungseingang beim Anbieter.
§ 6c Abrechnung der Provision
(8) Das angesammelte Provisionsguthaben stellt der Lizenzpartner dem Anbieter monatlich unter Ausweis der jeweils geltenden Umsatzsteuer in Rechnung.
(9) Lizenzpartner können nur solche Personen oder Unternehmen sein, die berechtigt sind, ordnungsgemäße Rechnungen auszustellen. Der Lizenzpartner hat dabei die jeweils geltenden steuerlichen Vorgaben seines Sitzlandes zu beachten.
§ 6d Ausschluss und Änderungen
(10) Der Anbieter behält sich vor, einzelne Produkte oder Angebote von der Provisionsregelung auszunehmen, sofern dies vor der Empfehlung klar kommuniziert wird.
(11) Ein Provisionsanspruch besteht nicht bei Eigenbuchungen des Lizenzpartners oder bei Buchungen, die ohne aktive Empfehlung zustande gekommen sind.
§ 7 Einkaufspreise
(1) Der Lizenzpartner erhält die Möglichkeit, das BRAIN FOR BUSINESS® Self-Learning Online-Programm (Basis, ohne Prüfung und Zertifizierung zum Practitioner in Applied Neuroscience) als Blended-Learning-Element im Rahmen eigener Leistungen an seine Kunden weiterzugeben.
(2) Hierfür gelten für den Lizenzpartner folgende Einkaufspreise je gebuchtem Zugang, abhängig von der Anzahl der Buchungen innerhalb eines Halbjahres:
1–19 Buchungen: 500,00 Euro netto pro Zugang
20–49 Buchungen: 450,00 Euro netto pro Zugang
ab 50 Buchungen: 400,00 Euro netto pro Zugang
§ 7a Abwicklung und Abrechnung
(3) Der Lizenzpartner übermittelt dem Anbieter für jeden Zugang Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse der jeweiligen Endkunden in Textform (z. B. per E-Mail).
(4) Der Lizenzpartner ist verpflichtet, seine Kunden vorab datenschutzrechtlich über die Weitergabe ihrer Daten an den Anbieter zu informieren.
(5) Die Endkunden werden vom Anbieter innerhalb von 48 Stunden nach Übermittlung der erforderlichen Daten als Nutzer auf der vom Anbieter betriebenen Online-Plattform freigeschaltet.
(6) Die Abrechnung der gebuchten Zugänge erfolgt halbjährlich zum Ende eines Kalenderhalbjahres. Maßgeblich für die jeweilige Preisstaffel ist die Gesamtanzahl der innerhalb des Halbjahres tatsächlich freigeschalteten Zugänge.
Der Anbieter stellt dem Lizenzpartner nach Ablauf des jeweiligen Halbjahres den sich hieraus ergebenden Gesamtbetrag in Rechnung.
§ 7b Individualisierung und Sondervereinbarungen
(8) Sofern auf Wunsch des Lizenzpartners die E-Mail-Kommunikation gegenüber dessen Kunden individualisiert oder im Namen des Lizenzpartners geführt werden soll, erhebt der Anbieter für die Einrichtung eine pauschale Gebühr in Höhe von 500,00 Euro netto.
(9) Kommen durch die Empfehlung des Lizenzpartners Abschlüsse mit Unternehmen zustande, die
a) das Einrichten einer eigenen Akademie erfordern oder
b) die Nutzung der Inhalte in einem anderen Lernmanagementsystem vorsehen,
ist hierfür eine gesonderte individuelle Vereinbarung erforderlich.
§ 8 Sonstiges und Vertraulichkeit
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Zusammenhang mit der Lizenzpartnerschaft erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für Inhalte, Konzepte, Unterlagen, Zugangsdaten, Preisgestaltungen sowie interne Informationen des Anbieters.
(2) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung der Lizenzpartnerschaft hinaus.
(3) Von der Vertraulichkeitspflicht ausgenommen sind Informationen,
a) die der jeweils anderen Partei bei Vertragsschluss bereits rechtmäßig bekannt waren,
b) die allgemein bekannt sind oder ohne Vertragsverstoß bekannt werden oder
c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(5) Nebenabreden bestehen nicht. Mündliche Vereinbarungen entfalten keine rechtliche Wirkung, sofern sie nicht in Textform bestätigt wurden.
§ 9 Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel
(1) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Lizenzpartner findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
(2) Sofern der Lizenzpartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer Regelungslücke.