Besondere Geschäftsbedingungen für die Weiterbildung NEURO IMPACT COACH® (BGB für NIC)

Stand: März 2026

Präambel

Diese Besonderen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an der Weiterbildung NEURO IMPACT COACH®, die von der AFAN Solutions GmbH im Rahmen der Akademie für angewandte Neurowissenschaft A|F|A|N angeboten wird.

Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der AFAN Solutions GmbH.

§1 Gegenstand der Weiterbildung

Die Weiterbildung NEURO IMPACT COACH® vermittelt neurowissenschaftlich fundierte Grundlagen für Coaching, Führung und Organisationsentwicklung.

Die Weiterbildung umfasst insbesondere:

  • Zugang zum BRAIN FOR BUSINESS® E-Learning
  • Zertifizierung zum PRACTITIONER IN APPLIED NEUROSCIENCE nach bestandener Prüfung
  • Nutzungsrechte an bereitgestellten Materialien gemäß §5
  • ausgewählte Drittanbieterleistungen gemäß §3
  • Zugang zu begleitenden Austauschformaten

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils gebuchten Variante der Weiterbildung.

§2 Varianten der Weiterbildung

Die Weiterbildung NEURO IMPACT COACH® kann in unterschiedlichen Varianten angeboten werden.

Diese unterscheiden sich insbesondere durch:

  • zusätzliche Live-Formate
  • begleitende Workshops
  • Umfang der Abschlussformate
  • mögliche Förderfähigkeit einzelner Varianten

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung zum Zeitpunkt der Buchung.

Zeitliche Termine einzelner Veranstaltungen sind nicht Bestandteil dieser Vertragsbedingungen und können angepasst werden.

§3 Leistungen von Drittanbietern

Bestimmte Bestandteile der Weiterbildung werden von Drittanbietern erbracht. Hierzu gehören insbesondere Leistungen der

Haller Diagnostics AG
Oberdorfstrasse 3
8505 Dettighofen/Pfyn
Schweiz

Dies betrifft insbesondere:

  • HD-PE Auswertungsgespräche
  • HD-PE Zertifizierung
  • Nutzung der HD-PE Diagnostik
  • Nutzung des 5iol-Tests

Die AFAN Solutions GmbH hat keinen Einfluss auf Inhalt, Umfang, Durchführung oder Verfügbarkeit dieser Leistungen.

Ansprüche im Zusammenhang mit diesen Leistungen sind gegenüber dem jeweiligen Drittanbieter geltend zu machen.

§4 Zertifizierung und Qualifikation

Nach erfolgreichem Abschluss des ersten Teils der Weiterbildung und bestandener Online-Prüfung erhalten Teilnehmende die Zertifizierung zum
PRACTITIONER IN APPLIED NEUROSCIENCE.

Die Online-Prüfung basiert inhaltlich auf den neurowissenschaftlichen Grundlagen des Programms BRAIN FOR BUSINESS®, das Bestandteil der Weiterbildung NEURO IMPACT COACH® ist.

Die Prüfung erfolgt als Online-Test im Multiple-Choice-Format.

Die Zertifizierung bestätigt die erfolgreiche Teilnahme an der Weiterbildung sowie die bestandene Prüfung.

Die Zertifizierung begründet keine Lizenzpartnerschaft mit der AFAN Solutions GmbH und keine weitergehenden Nutzungsrechte an den Inhalten des Programms BRAIN FOR BUSINESS®, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart sind.

§5 Nutzungsrechte an Materialien

Teilnehmende der Weiterbildung erhalten ein Nutzungsrecht an bestimmten Materialien der Weiterbildung.

Dies umfasst insbesondere:

  • die Nutzung von Screenshots aus der Weiterbildung im fachlichen Kontext
  • die Verwendung dieser Inhalte im Rahmen eigener beruflicher Tätigkeiten, beispielsweise in Trainings, Coachings, Beratungen oder Präsentationen

Die Nutzung der Inhalte hat ausschließlich didaktisch unterstützend zu erfolgen.

Die Inhalte dürfen nicht den wesentlichen Bestandteil eines eigenen Angebots darstellen.

Die bereitgestellten Screenshots dürfen nicht verändert, verfremdet oder inhaltlich bearbeitet werden.

Insbesondere ist es nicht gestattet:

  • Inhalte zu verändern oder neu zu montieren
  • Bildbestandteile zu entfernen oder hinzuzufügen
  • Urheberhinweise, Logos oder Quellenangaben zu entfernen

Die Nutzung der Screenshots darf nicht den Eindruck erwecken, dass es sich um eigene Inhalte der nutzenden Person handelt.

Nicht gestattet ist insbesondere:

  • die Weitergabe vollständiger Lerninhalte
  • die Veröffentlichung oder Bereitstellung der Inhalte im Internet als eigenständiges Angebot
  • die Nutzung der Originalvideos der Weiterbildung

Die Nutzung der Originalvideos ist ausschließlich im Rahmen der BRAIN FOR BUSINESS® Lizenzpartnerschaft zulässig.

§6 Nutzung der HD-PE Diagnostik

Absolventinnen und Absolventen der Weiterbildung erhalten die Möglichkeit zur Durchführung eigener HD-PE Auswertungen.

Die Nutzung dieser Diagnostik erfolgt über die Haller Diagnostics AG.

Für jede Durchführung einer HD-PE Auswertung kann eine Lizenzgebühr anfallen.

Zum Zeitpunkt dieser Vertragsbedingungen beträgt diese Lizenzgebühr 280 CHF netto pro Durchführung. Beim Erwerb von Bündeln können abweichende Konditionen gelten. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Bedingungen der Haller Diagnostics AG.

§7 Nutzung des 5iol-Tests

Absolventinnen und Absolventen der Weiterbildung erhalten ein Nutzungsrecht am 5iol-Test (5 impacts of leadership).

Der 5iol-Test basiert auf einem gemeinsamen Konzept von Uli Funke und Prof. Dr. Bruno Haller und wird als eigenständige Leistung von der Haller Diagnostics AG erbracht.

Für die Einrichtung eines individuellen Zugangs zum Fragebogen kann eine einmalige Einrichtungsgebühr anfallen.

Zum Zeitpunkt dieser Vertragsbedingungen beträgt diese 100 CHF netto.

Die Nutzung des Tests ist grundsätzlich kostenfrei. Die kostenfreie Nutzung ist auf 25 Testdurchläufe pro Kalendermonat begrenzt. Ab dem 26. Testdurchlauf pro Kalendermonat fällt eine Lizenzgebühr von 25 CHF netto pro Testdurchlauf an.

Die Abrechnung erfolgt über die Haller Diagnostics AG.

Die AFAN Solutions GmbH ist nicht Zahlungsempfänger dieser Lizenzgebühren.

§8 Austauschformate und Community

Teilnehmende erhalten Zugang zu gemeinschaftlichen Austauschformaten, insbesondere:

  • Team-Chat
  • regelmäßige Online-Meetings

Diese Formate dienen dem fachlichen Austausch und können in Umfang und Frequenz angepasst werden. Ein Anspruch auf bestimmte Termine oder Formate besteht nicht.

§9 Förderfähigkeit einzelner Varianten

Einzelne Varianten der Weiterbildung können die Voraussetzungen bestimmter Förderprogramme erfüllen.

Ob eine Variante förderfähig ist, ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung.

 

§ 10 Sonstiges und Vertraulichkeit

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Zusammenhang mit der Weiterbildung erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für Inhalte, Konzepte, Unterlagen, Zugangsdaten, Preisgestaltungen sowie interne Informationen der AFAN Solutions GmbH.

(2) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung der Teilnahme an der Weiterbildung hinaus.

(3) Von der Vertraulichkeitspflicht ausgenommen sind Informationen,

a) die der jeweils anderen Partei bei Vertragsschluss bereits rechtmäßig bekannt waren,

b) die allgemein bekannt sind oder ohne Vertragsverstoß bekannt werden oder

c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(5) Nebenabreden bestehen nicht. Mündliche Vereinbarungen entfalten keine rechtliche Wirkung, sofern sie nicht in Textform bestätigt wurden.

 

§ 11 Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel

(1) Auf das Vertragsverhältnis zwischen der AFAN Solutions GmbH und dem Teilnehmer findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

(2) Sofern der Teilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis der Sitz der AFAN Solutions GmbH.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer Regelungslücke.